UNSERE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

UNSERE AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Haus der Küchen & Bäder Fink GbR.

I. Vertragsabschluß

1. Der Käufer und der Verkäufer sind an die Bestellung (Vertragsangebot) gebunden.

2. Der Verkäufer kann innerhalb 3 Wochen das Vertragsangebot schriftlich ablehnen, mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande.

II. Preise

1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.

(1) Die Preise verstehen sich bei Bar- od. Scheckzahlung bei Lieferung an unsere Fahrer.

(2) Bei offensichtlichen Additionsfehlern sind Einzelpreise maßgebend, nicht die falsch addierte Summe.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 o über dem jeweiligen, Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen Die Geltendmachung weiteren Verzugssschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

2. Besondere. über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z.B. Dekorations- oder Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt, und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.

III. Ändenungsvorbehalt

1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft.

2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, daß bei Vertragsabschluß eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.

3. Ebenso bleibt es dem Lieferanten überlassen. Ausstellungsstücke zu liefern, sofern diese Möglichkeit auf dem Kaufvertrag nicht ausgeschlossen wurde.

4. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.

5. Ebenso bleiben handelsübliche Abweichungen bei Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.

6. Bei Nachbestellung zu vorhanden Möbelstücken berechtigen geringfügige
Abweichungen in Form Farbe, Größe und Ausführung nicht zu Reklamationen.

7. Bei Selbstabholung von Möbeln erlischt das Reklamationsrecht des Kunden bei
Übernahme der Ware (ausgenommen versteckte Mängel)

IV. Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt frei Haus (mit Ausnahme gekennzeichneter Mitnahmeartikel). Der Besteller haftet dafür, daß der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes möglich ist; gleiches gilt für die Anliefermöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser. Bei nicht normaler Möglichkeit der Anlieferung haftet die Lieferfirma nicht für entstandene Schäden an Möbeln. Wohnungswänden oder sonstigen Gebäudeteilen. Für die Haftung des Bestellers gelten die Bestimmungen des Abnahmeverzuges (Ziffer X). Als Freihauslieferung gilt ein Transport bis zum 3. Stockwerk einschließlich. Bei Lieferung in höhere Stockwerke gilt ein angemessener Zuschlag als vereinbart. sofern keine Aufzugbenutzung möglich ist.

V. Montage

1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufe unverzüglich mitzuteilen

2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen.

VI. Lieferfrist

1 Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen lnverzugsetzung durch den Kauter, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit derer Ablauf zu gewähren.

2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb. insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen sowohl beim Verkäufer als auch bei dessen Vorlieferanten führen verlängern die Lieferzeit entsprechend.
Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt. wenn er in diesem Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich angemahnt und diese dann innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer nicht an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die 6-Wochen Frist.

VII. Lagerung

1. Die Lagerung der gekauften Möbel wird nach Ablauf des vereinbarten Liefertermines (Abruftermines) einen Monat kostenlos ubernommen. Nach dieser Zeit ist für die Aufbewahrung der gekauften Möbel eine Lagergebühr vom Besteller zu entrichten. Dern Besteller entstehen keine Lagerkosten, wenn er innerhalb 1 Monats nach Eingang der Ware seine Anzahlung auf ingesamt 50%, nach 2 Monaten auf 75%, nach 3 Monaten auf 90% erhöht. Vergleiche auch X., 2 (1),

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhaltnis Eigentum des Verkäufers.

(2) Der Käufer verpflichtet sich das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren. wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

2. (1) Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. (2) Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

 

IX. Gefahrübergang

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Preis zahlen zu mussen, geht mit der Ubergabe auf den Käufer über.

 

X. Abnahmeverzug

1. Wenn der Käufer vom Vertrag zurücktritt, hat er 25 % des Bestellpreises als Schadensersatz an den Verkäufer zu zahlen.

2. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

3. (1) Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu zahlen.
(2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen

4. (1) Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 25% des Bestellpreises ohne Abzug fordern, sofern der Käufer rncht nachweist. daß ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.

(2) Im übrigen bleibt dem Verkäufer. wie etwa auch bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung eines höheren. nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

XI. Rücktritt

1 Der Verkäufer braucht nicht zu liefern. wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Falle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluß eingtreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu unterrichten.

2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen eingestellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse. Für die Warenrücknahme gilt Ziffer XII.

XII. Warenrücknahme

1. Im Falle eines Rücktritts- und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen. Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:

1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen. wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.

2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze:

Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren, Teppichen, Matratzen und Bettwasche bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung
innerhalb des 1. Halbjahres 35 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
innerhalb des 2. Halbjahres 45 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Halbjahres 55 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Halbjahres 65 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Jahres 75 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge

Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung
innerhalb des 1 Halbjahres 40 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
innerhalb des 2. Halbjahres 50 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Halbjahres 60 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Halbjahres 70 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Jahres 80 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge

Gegenüber unseren pauschalen Anspruchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, daß dem Verkäufer keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist.

XIII. Gewährleistung

1. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen.

2. Zur Vornahme dieser Handlungen hat der Besteller der Lieferfirma die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren (während der normalen Arbeitszeit des Kundendienst-Monteurs), andernfalls ist die Lieferfirma von der Nachbesserungsverpflichtung befreit.

3. Der Verkäufer kann statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern.

4. Der Käufer kann Ruckgängigmachung des Vertrages (Wandlung oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn Nachbesserungen fehlschlagen und der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt.

5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen.

6.(1) Gewährleistungsansprüche vejähren nach 6 Monaten ab Übergabe. (2) Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit Ubergabe rügt.

7. Der Besteller ist nicht berechtigt, bei berechtigten Mängelrügen Zahlungen über den Umfang zurückzuhalten, der dem Nachbesserungsaufwand entspricht. Wird ein Teil wegen starker Beschädigung gleich bei Anlieferung zurückgenommen, so kann der Besteller den Kaufpreis bis zur Ersatzlieferung der Ware einbehalten.

XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Verkäufers.

2. Ist der Verkäufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand.

3. Der gleiche Gerichtsstand wie in Ziffer 2. gilt. wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

XV. Vertragsänderungen
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.

XVI. Rechtsgültigkeit
Sollte eine dieser Klauseln rechtsungültig sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

Stand: 07/2021